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Prüfverfahren

Informationen über das Prüfverfahren für Finanzhilfevereinbarungen/Finanzhilfebeschlüsse.

Finanzhilfevereinbarungen/Finanzhilfebeschlüsse, die vor dem 31.3.2014 unterzeichnet wurden

Finanzhilfevereinbarungen/Finanzhilfebeschlüsse, die ab dem 1.4.2014 unterzeichnet wurden

Bitte beachten Sie, dass für ab 2019 unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen/-entscheidungen (GA/GD), in denen Art. I.4 die Verpflichtung festlegt, einen CFS pro Begünstigten (und nicht pro Projekt) bereitzustellen, können Sie entweder den CFS pro Begünstigten oder den CFS pro Projekt einreichen. Wenn Sie sich für den CFS pro Begünstigten entscheiden, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren EACEA-Desk Officer, da möglicherweise eine Änderung der GA/GD erforderlich ist.

 

Leitfaden für Bescheinigungen über den Jahresabschluss „Typ I“ für Finanzhilfevereinbarungen, in denen Artikel I.4 eine Bescheinigung pro Projekt verlangt (standardmäßig vor 2019, in der Finanzhilfevereinbarung nachzuprüfen):

 

Leitfaden für Bescheinigungen über den Jahresabschluss „Typ II“ für Finanzhilfevereinbarungen, in denen Artikel I.4 eine Bescheinigung pro Projekt verlangt (standardmäßig vor 2019, in der Finanzhilfevereinbarung nachzuprüfen):

 

Leitfaden für Bescheinigungen über den Jahresabschluss „Typ I“ für Finanzhilfevereinbarungen, in denen Artikel I.4 eine Bescheinigung pro Begünstigten verlangt (standardmäßig ab 2019, in der Finanzhilfevereinbarung nachzuprüfen)

 

Leitfaden für Bescheinigungen über den Jahresabschluss „Typ II“ für Finanzhilfevereinbarungen, in denen Artikel I.4 eine Bescheinigung pro Begünstigten verlangt (standardmäßig ab 2019, in der Finanzhilfevereinbarung nachzuprüfen)