1. Einführung und wesentliche Grundsätze
Dieses Dokument enthält die Grundsätze und Regeln für den Sprachgebrauch, die die EACEA bei der externen Kommunikation befolgt. Die EACEA unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass ihr Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern effektiv und effizient ist.
Die EACEA möchte den Besuchern ihrer Website Zugang zu den wichtigsten Informationen über die von der EACEA verwalteten Programme und Finanzierungsmöglichkeiten in drei Sprachen bieten: Englisch (EN), Französisch (FR) und Deutsch (DE). Bestimmte Dokumente für Antragsteller, z. B. der Erasmus+-Programmleitfaden, können in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht werden.
Die EACEA unterstützt die Mehrsprachigkeit, indem sie die von der Europäischen Kommission festgelegten Regeln für die Verwendung von Sprachen umsetzt, wie im folgenden Abschnitt beschrieben. Darüber hinaus hält sich die EACEA an den Kodex für gute Verwaltungspraxis und die sprachlichen Anforderungen des Gerichtshofs, wenn sie an Fällen beteiligt ist, die vom Gerichtshof bearbeitet werden.
2. Geltende Rechtsvorschriften
2.1 Kodex für gute Verwaltungspraxis in den Beziehungen der Bediensteten der Europäischen Kommission zur Öffentlichkeit
Abschnitt 4 des Kodex besagt Folgendes:
Gemäß Artikel 21 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft antwortet die Kommission auf Schreiben in der Sprache des ursprünglichen Schreibens, sofern dieses in einer der Amtssprachen verfasst wurde.
Diese Bestimmung gilt ferner für jede Art von Korrespondenz, z. B. für E-Mails, nicht nur für Briefe. Bitte beachten Sie, dass für den Schriftverkehr, der unter die in den Abschnitten 2.2 bis 2.5 genannten Vorschriften fällt, die Sprachregelung dieser Vorschriften gilt, die von den Bestimmungen des Kodex für gute Verwaltungspraxis abweichen kann.
2.2 EACEA-Website(s)
Die Hauptwebsite der EACEA (https://www.eacea.ec.europa.eu) enthält alle Informationen in englischer Sprache und bestimmte Schlüsselinformationen auf Englisch, Französisch und Deutsch. Jede Seite der EACEA-Website kann zudem mithilfe des eTranslation-Widgets in jeder EU-Amtssprache angezeigt werden. Das Widget wurde von der Generaldirektion Übersetzung zur Verfügung gestellt und erstellt auf Anfrage des Nutzers eine automatische maschinelle Übersetzung der Webseite.
Die Website der nationalen Strategien (https://national-policies.eacea.ec.europa.eu/), auf der Eurydice, das Youth Wiki und der Mobilitätsanzeiger zu finden sind, ist nur auf Englisch verfügbar. Die nationalen Eurydice-Stellen können jedoch ihre Beschreibungen des nationalen Bildungssystems und die Eurydice-Studien in die jeweilige(n) Landessprache(n) übersetzen. Die förderfähigen Zielsprachen sind alle EU-Amtssprachen sowie Albanisch, Bosnisch, Isländisch, Mazedonisch, Montenegrinisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch.
Die Online-Sprachhilfe, die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (Epale), die eTwinning-Plattform und die Plattform „School Education Gateway“ sind in allen EU-Sprachen zugänglich.
2.3 Sprachpraxis bei der EACEA für die Verwaltung von Finanzhilfen und die Auftragsvergabe der EU
Ab 2021 veröffentlicht die EACEA alle offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen für an sie delegierte Maßnahmen auf dem „Funding & Tenders Opportunities“-Portal (F&TP) der Europäischen Kommission. Bei offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und – soweit anwendbar – bei gezielten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (d. h. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für bestimmte Maßnahmen für Begünstigte (Identified Beneficiary Actions)) hält sich die EACEA derzeit an die folgende Sprachpraxis:
- Die allgemeinen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Programm Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps werden von der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur im Amtsblatt der Europäischen Union in 23 Sprachen veröffentlicht. Die Links zu den Aufforderungen für die einzelnen Maßnahmen werden im F&TP veröffentlicht. Alle spezifischen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der EACEA, die nicht in den jeweiligen Programmleitfäden enthalten sind, werden in der Sprache veröffentlicht, die für die jeweilige Maßnahme erforderlich ist.
- Für das Programm Kreatives Europa und das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) werden Kurzversionen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in drei oder allen EU-Sprachen veröffentlicht, je nach den Anforderungen der jeweiligen Maßnahmen.
Bei Ausschreibungen werden die Bekanntmachungen in allen EU-Amtssprachen im F&TP veröffentlicht. Die Dokumente für die Auftragsvergabe (z. B. Ausschreibungsunterlagen) werden standardmäßig in englischer Sprache veröffentlicht; Übersetzungen in eine andere EU-Amtssprache können von der Agentur auf Anfrage innerhalb von sechs Arbeitstagen bereitgestellt werden.
2.4 EACEA-Veröffentlichungen
Die EACEA-Veröffentlichungen sind in englischer Sprache verfügbar, mit Ausnahme der in Kapitel 2.2 erwähnten Eurydice-Studien.
2.5 EACEA-Personalabteilung
Externe Stellenausschreibungen für Bedienstete auf Zeit werden in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Schriftliche Prüfungen und Vorstellungsgespräche werden hauptsächlich auf Englisch durchgeführt, gegebenenfalls werden auch andere Sprachen geprüft. Für Vertragsbedienstete erfolgt die Auswahl über die Datenbank des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) unter Verwendung der EPSO-Sprachregelung. In beiden Fällen werden die Vorstellungsgespräche hauptsächlich auf Englisch geführt, wobei gegebenenfalls auch andere Sprachen geprüft werden. Die Verträge werden in englischer Sprache ausgestellt.
3. Ansprechpartner
Wenn Sie der Meinung sind, dass die EACEA gegen den Kodex für gute Verwaltungspraxis in den Beziehungen der Bediensteten der Europäischen Kommission zur Öffentlichkeit verstoßen hat, können Sie eine Beschwerde einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission über den Kodex für gute Verwaltungspraxis, auf der auch erläutert wird, wie Sie sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten beschweren können.