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European Education and Culture Executive Agency

Arbeit als Sachverständiger

Informationen zur Zusammenarbeit mit der EACEA als Sachverständiger.

Die Organe der Europäischen Union ernennen externe Sachverständige, die sie bei der Bewertung von Anträgen auf Finanzhilfen, Projekten und Ausschreibungen unterstützen und in besonderen Fällen Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit als Sachverständiger interessieren, besuchen Sie bitte den Bereich für Sachverständige auf dem „Funding & Tenders Opportunities“-Portal (F&TP).

Sachverständige weisen im Allgemeinen die folgenden Fähigkeiten auf:

  • ein umfassendes Fachwissen über die von der Agentur verwalteten Programme;
  • gute Kenntnisse der englischen und/oder französischen und/oder deutschen Sprache;
  • Fähigkeit zur Nutzung von IT-Tools;
  • Verfügbarkeit für gelegentliche, kurzfristige Einsätze.

Zu den Aufgaben der Sachverständigen können folgende gehören:

  • Bewertung der im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eingegangenen Vorschläge;
  • Bewertung und Überwachung von Projekten;
  • Unterstützung bei der Durchführung der von der Agentur verwalteten Maßnahmen;
  • Unterstützung der Agentur durch die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen in besonderen Fällen.

Vergütung von Sachverständigen:

Seit 2018 sind Informationen über Zahlungen von mehr als 15 000 EUR durch einmalige Überweisung an externe Sachverständige, die Empfänger von EU-Mitteln im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe sind, auf der Website des „Finanztransparenzsystems“ der EU verfügbar.

Datenschutzerklärung

Die EACEA verpflichtet sich, die Privatsphäre von Sachverständigen, die für die Agentur arbeiten, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 zu schützen und zu respektieren.

Ausführliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Registrierung, Auswahl und Verwaltung externer Sachverständiger finden Sie in der Datenschutzerklärung und ihren Anhängen.