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European Education and Culture Executive Agency
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Auswirkungen des Coronavirus

Die Reaktion der EACEA auf das Coronavirus

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, die unten beschriebenen Ausnahmemaßnahmen anzuwenden, bis zum 1. April 2022 verlängert wurde, sofern dies in Ihrer Situation noch gerechtfertigt ist.

Diese Seite richtet sich an Begünstigte, Studierende, Freiwillige und andere Teilnehmer an den Finanzierungsprogrammen der EACEA. Sie gibt Auskunft darüber, wie sich das Coronavirus auf unsere Tätigkeiten auswirkt, welche Veränderungen stattfinden und welche Hilfsangebote es gibt.

Der Ausbruch von COVID-19 wirkt sich negativ auf laufende oder geplante Maßnahmen im Rahmen der Finanzierungsprogramme der EACEA aus.

Die Reaktion der Europäischen Kommission

Das Hauptziel der Europäischen Kommission ist die Sicherheit und der Schutz aller Teilnehmer an den Finanzierungsprogrammen der EACEA, wobei alle auf nationaler Ebene getroffenen Eindämmungsmaßnahmen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die Europäische Kommission arbeitet daran, Begünstigte, Studierende, Freiwillige und andere Teilnehmer an diesen Programmen bei der Bewältigung der Folgen für sie zu unterstützen.

Die Kommission wird ihre Maßnahmen zur Bewältigung dieser noch nie dagewesenen Situation weiter anpassen und die Anwendung der Regeln und Verfahren erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) präzisieren und vereinfachen.

Die Unterstützung der EACEA für die Begünstigten

Die EACEA bietet den Begünstigten ihrer Finanzierungsprogramme weiterhin Unterstützung und Beratung an. Begünstigte unserer Finanzierungsprogramme lesen bitte die nachstehende Mitteilung über die in diesen schwierigen Zeiten zu beachtenden Schritte.

Mitteilung an die Begünstigten/Auftragnehmer/Sachverständigen

Wenn die Durchführung des Projekts oder der Verträge durch die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 behindert wird, müssen die Begünstigten/Auftragnehmer/Sachverständigen in einem ersten Schritt die Exekutivagentur (EACEA) per E-Mail an den zuständigen Projektbeauftragten, mit dem sie üblicherweise in Kontakt stehen, oder an die funktionale Mailbox der Maßnahme informieren und das Problem und dessen Auswirkungen auf die Projektdurchführung im Einzelnen beschreiben.

In jedem Fall gelten die folgenden flexiblen Maßnahmen:

  1. Förderfähigkeit von Kosten in laufenden Maßnahmen oder Verträgen

Wenn Personen, die an Mobilitätsmaßnahmen, Tagungen oder Veranstaltungen teilnehmen wollten, daran gehindert werden, weil sie beispielsweise kürzlich mit einer an dem Virus erkrankten Person in Kontakt gekommen sind oder sich in einem Gebiet aufhalten, das als Hochrisikogebiet gilt, kann die EACEA die Kosten für Reisen oder Unterkunft, die nicht storniert werden konnten und die nicht anderweitig erstattet werden, als förderfähig anerkennen (wenn sie die in der Finanzhilfevereinbarung/dem Finanzhilfebeschluss oder im Vertrag festgelegten allgemeinen Förderfähigkeitskriterien erfüllen), sofern die Begünstigten/Auftragnehmer/Sachverständigen entsprechende Belege vorlegen (insbesondere, dass sie eine Erstattung beantragt haben und diese abgelehnt wurde).

  1. Wenn COVID-19 die Durchführung einer Maßnahme oder eines Vertrags behindert

Wenn die Ausführung von Verträgen aufgrund von COVID-19 behindert wird (z. B. aufgrund der Nichtverfügbarkeit von wichtigem Personal, der Unmöglichkeit, Arbeiten in einem vom Virus betroffenen Gebiet durchzuführen, oder in jedem anderen Fall, der als höhere Gewalt angesehen werden kann), kann die EACEA Ersatztätigkeiten oder eine verspätete Ausführung akzeptieren. Dies kann auf einen begründeten Antrag des Begünstigten/Auftragnehmers/Sachverständigen auf Änderung des Vertrags, einschließlich der Verlängerung des Durchführungs-/Leistungszeitraums, erfolgen.

Dokumentation

Die Begünstigten/Auftragnehmer/Sachverständigen müssen die einschlägigen Dokumente zusammentragen und aufbewahren, die zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden könnten, um eine getroffene Entscheidung, die sich auf die Durchführung des Projekts auswirkt, zu belegen/begründen (insbesondere in finanzieller Hinsicht). Weitere Aktualisierungen können folgen, je nachdem wie sich die Situation entwickelt.

Die EACEA unterstützt Sie auch in diesen schwierigen Zeiten. Bitte zögern Sie nicht, unsere Projektbeauftragten zu kontaktieren, wenn Sie Informationen benötigen. Unsere Mitarbeiter werden ihr Bestes tun, um Ihnen zu helfen.